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Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können
Mit der PDF-Vorlage erhalten Sie eine verständliche Grundlage, um Ihre persönlichen Vorsorgeentscheidungen Schritt für Schritt zu ordnen. Sie können festhalten, welche Vertrauensperson im Ernstfall für Sie handeln darf und welche Bereiche dabei berücksichtigt werden sollen.
Hinweis:
Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, notarielle Beratung oder medizinische Beratung. Sie dient als praktische Orientierung und Vorbereitung für Ihre persönliche Vorsorgeplanung.
Die Vorlage unterstützt Sie bei:
  • der Benennung einer Vertrauensperson

  • der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im Ernstfall

  • der besseren Übersicht für Angehörige

  • der geordneten Vorsorgeplanung

  • der persönlichen Vorbereitung auf Gespräche mit Familie, Arzt, Notar oder Beratungsstelle

  • PDF-Vorlage zur Vorsorgevollmacht

  • Sofort als Download verfügbar.
    Einmal kaufen, herunterladen und in Ruhe ausfüllen.

Was ist enthalten?
 

Sie erhalten eine übersichtlich aufgebaute PDF-Vorlage zur Vorbereitung Ihrer Vorsorgevollmacht.        Die Vorlage kann ausgedruckt, ausgefüllt und als persönliche Orientierung für weitere Schritte genutzt werden.

Enthalten sind:
 

  • klare Struktur zur persönlichen Vorsorge

  • Felder für bevollmächtigte Personen

  • wichtige Entscheidungsbereiche

  • verständliche Hinweise zur Vorbereitung

  • praktische Orientierung für Angehörige und Vertrauenspersonen

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Hinweis:

Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, notarielle Beratung, Steuerberatung, medizinische Beratung oder Beratung durch eine Betreuungsbehörde. Sie dient als praktische Orientierung und Vorbereitung für Ihre persönliche Vorsorgevollmacht. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei Immobilien, Grundstücken, Unternehmensbeteiligungen oder umfangreichen Vermögensangelegenheiten, kann eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich oder empfehlenswert sein.

Wichtig ist vor allem: Eine Vorsorgevollmacht ist laut offizieller Justiz-Information nicht zwingend an eine bestimmte Form gebunden, schriftliche Abfassung wird aber aus Klarheits- und Beweisgründen empfohlen. Für bestimmte Rechtsgeschäfte können besondere Formvorgaben gelten.

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